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Richtlinie des BMF vom 05.01.2007, BMF-010307/0025-IV/7/2007
gültig von 05.01.2007 bis 30.06.2008
MO-8407, Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung Rindfleisch"
- 1. Grundregeln
1.3. Allgemeine Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung der Erstattung ist, dass
- die Erzeugnisse aus der Gemeinschaft ausgeführt werde
- es sich um Erzeugnisse handelt, die ihren Ursprung in der Gemeinschaft haben (für aus Drittländern eingeführte und anschließend wiederausgeführte Erzeugnisse wird keine Erstattung gezahlt) und
- bei einer differenzierten Erstattung die Erzeugnisse die in Feld 7 der Lizenz angegebene Bestimmung oder eine andere Bestimmung erreicht haben, für die eine Erstattung festgesetzt worden war.