Richtlinie des BMF vom 01.02.2019, BMF-010311/0012-III/11/2019 gültig ab 01.02.2019

VB-0210, Arbeitsrichtlinie Wein

Anlage 4

Begleitendes Handelspapier für Weinerzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika

Begleitendes Handelspapier für Weinerzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika 

(1) Gemäß Anhang III des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit Wein.

Anweisungen für das Ausfüllen der Bescheinigung

Ausführer:

Vollständiger Name und vollständige Anschrift in den Vereinigten Staaten.

Laufende Nummer:

Eine laufende Nummer zur Identifizierung der Sendung in den Büchern des Ausführers (zum Beispiel die Rechnungsnummer).

Einführer:

Vollständiger Name und vollständige Anschrift in der Union.

Zuständige Behörde am Versandort:

Zuständige Behörde am Versandort: Name und Anschrift der örtlichen Stelle des US Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau, die für die Überprüfung der Angaben in der Bescheinigung im Weinbaubetrieb/am Erzeugungsort zuständig ist.

Zollstempel:

Zollstempel (freilassen, nur für Gebrauch der EU)

Datum der Abfertigung des Weins durch die Zollstelle der EU:

Versanddatum (freilassen, nur für Gebrauch der EU)

Beförderungsmittel und Angaben zur Beförderung:

Bezieht sich nur auf die Beförderung bis zum Eintrittsort in die EU:

  • Beförderungsmittel angeben (Schiff, Flugzeug usw.),
  • Name und Anschrift der für die Beförderung verantwortlichen Person angeben (falls es sich nicht um den Ausführer handelt),
  • Schiffsname, Flugnummer usw. angeben.

Bestimmungsort:

Falls die Ware nicht an die Anschrift des Empfängers (in Feld 3: Einführer) geliefert werden soll, ist der tatsächliche Bestimmungsort in der EU anzugeben.

Beschreibung des Erzeugnisses:

Folgendes ist anzugeben:

  • Art des Erzeugnisses (zB "Eingeführter Wein");
  • Verkehrsbezeichnung (zB die Angaben auf dem Etikett wie Name des Erzeugers und Weinbaugebiet, Markenname usw.);
  • Name des Ursprungslandes (zB "USA");
  • Name der geografischen Bezeichnung, soweit eine solche für den Wein gilt (zB Name der AVA, des Bundesstaats, des County);
  • tatsächlicher Alkoholgehalt
  • und Farbe des Erzeugnisses (nur "rot", "rosé" oder "weiß").

Menge:

Anzugeben sind a) Art der Verpackung (lose oder in Flaschen), b) Inhalt, c) Anzahl Behältnisse des Weins.

Bescheinigungen:

Anzugeben ist die Nummer des "Federal permit" des Weinbaubetriebs.

Hinweis: Der Unterzeichner bürgt für die Wahrheit und Richtigkeit dieser Angabe.

Kontrollvermerk. Für Gebrauch durch die zuständige Behörde:

(freilassen, nur für Gebrauch der EU)

Firma des Unterzeichners, Nummer des "Federal permit" und Telefonnummer:

Anzugeben sind der Name des Weinerzeugers (Person oder Firma), die Nummer des "Federal permit", die Telefonnummer und andere Kontaktdaten, falls vorhanden.

Name des Unterzeichners:

zB Name des Weinerzeugers oder desjenigen Angestellten in der Erzeugerfirma, der zur Unterzeichnung der Bescheinigung befugt ist.

Ort und Datum:

Ort und Datum der Unterzeichnung des Dokuments.

Unterschrift:

Originalunterschrift mit Tinte der in Feld 14 angegebenen Person.

Für Sendungen, die die Vereinigten Staaten von Amerika vor dem 1. Dezember 2011 verlassen haben, kann auch das nachstehende Formular verwendet werden.

Muster Begleitendes Handelspapier für Weinerzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika 

Anlage 5

Vereinfachte Dokumente für Weinbauerzeugnisse mit Ursprung in Japan

Vereinfachtes Dokument V I 1 für Weinbauerzeugnisse mit Ursprung in Japan

Vereinfachtes Dokument V I 1 für Weinbauerzeugnisse mit Ursprung in Japan 

Vereinfachtes Dokument V I 1 für Weinbauerzeugnisse mit Ursprung in Japan 

Vereinfachtes Dokument V I 1 für die Selbstzertifizierung durch zugelassene Erzeuger für Weinbauerzeugnisse mit Ursprung in Japan

Vereinfachtes Dokument V I 1 für die Selbstzertifizierung durch zugelassene Erzeuger für Weinbauerzeugnisse mit Ursprung in Japan 

Vereinfachtes Dokument V I 1 für die Selbstzertifizierung durch zugelassene Erzeuger für Weinbauerzeugnisse mit Ursprung in Japan 

Vereinfachtes Dokument V I 1 für die Selbstzertifizierung durch zugelassene Erzeuger für Weinbauerzeugnisse mit Ursprung in Japan