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Richtlinie des BMF vom 01.01.2009, BMF-010313/1158-IV/6/2008
gültig von 01.01.2009 bis 25.08.2010
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Beachte
-
Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
- 2. Abfertigung
2.13. SAFE TIR
Die österreichische Zollverwaltung hat sich im Rahmen einer Vereinbarung mit dem österreichischen bürgenden Verband AISÖ und der IRU verpflichtet hat, bei der Beendigung eines TIR-Versands gewisse Daten an das elektronische Kontrollsystem "SAFE TIR" zu übermitteln. Diese Übermittlung erfolgt aufgrund bestimmter Auswahlkriterien automatisch vom System.
2.13.1. Erfassung der Daten in e-zoll
Wichtig: Im Falle der Beendigung im Notfallverfahren sind die entsprechenden Datensätze im e-zoll NCTS zu erfassen.