Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .UP-5100, Arbeitsrichtlinie CARIFORUM
12. Rechtsgrundlagen
12.1. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Beschluss 2008/805/EG, Beschluss des Rates vom 15. Juli 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 289 vom 30.10.2008 S. 1
- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 289 vom 30.10.2008 S. 3
Vermerk zur vorläufigen Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EG-CARIFORUM, ABl. Nr. L 352 vom 31.12.2008 S. 62
Beschluss 2012/755/EU, Beschluss Nr. 1/2012 des Gemeinsamen Rates CARIFORUM-EU vom 26. Oktober 2012 zur Änderung des Anhangs IV des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits durch die Aufnahme der Verpflichtungen des Commonwealth der Bahamas, ABl. Nr. L 335 vom 07.12.2012 S. 2
Beschluss Nr. 1/2017 des Gemeinsamen Rates CARIFORUM-EU, der mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzt wurde, vom 17. November 2017 zur Änderung des Anhangs IX des Protokolls I - Überseeische Länder und Gebiete [2017/2202], ABl. Nr. L 313 vom 29.11.2017 S. 10
12.2. Ursprungsprotokoll
Protokoll I des Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den CARIFORUM-Staaten andererseits, ABl. Nr. L 289 vom 30.10.2008 S. 1 (siehe Anhang 4)
12.3. Bekanntmachungen über Kumulierungsmöglichkeiten
Bekanntmachung der Europäischen Kommission über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Kommission und bestimmten Staaten der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean ("AKP-Staaten"), die ein WPA anwenden, anderen AKP-Staaten sowie den überseeischen Ländern und Gebieten der Europäischen Union im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den CARIFORUM-Staaten, den Pazifik-Staaten und den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika, ABl. Nr. C 69 vom 22.02.2019 S. 2