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Richtlinie des BMF vom 01.05.2010, BMF-010313/0404-IV/6/2010
gültig von 01.05.2010 bis 26.08.2018
ZK-1850, Arbeitsrichtlinie Rückwaren
3. Abfertigung
Zu den allgemeinen Bestimmungen über die Zollanmeldung wird auf die Arbeitsrichtlinien "Zollanmeldung allgemein" (ZK-0610), "Zollanmeldung im Informatikverfahren" (ZK-0612) sowie "Ausfuhr" (ZK-1610) verwiesen. Die Abschnitt 3.1. und Abschnitt 3.2. ergänzen diese Bestimmungen in Bezug auf die Abfertigung von Rückwaren nur insoweit, als dies für die Abfertigungspraxis zweckmäßig erscheint.