Richtlinie des BMF vom 10.10.2016, BMF-010310/0285-IV/7/2016 gültig von 10.10.2016 bis 22.04.2020

UP-5500, Arbeitsrichtlinie SADC

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-5500 stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 7. November 2016