Richtlinie des BMF vom 10.10.2016, BMF-010310/0285-IV/7/2016
gültig von 10.10.2016 bis 22.04.2020
UP-5500, Arbeitsrichtlinie SADC

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-5500 stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 7. November 2016

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:16.11.2016
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:SADC
Systemdaten: Findok-Nr: 72461.1
aufgenommen am: 16.11.2016 12:36:33
zuletzt geändert am: 17.11.2016
Dokument-ID: 6ea03dd8-541a-40b2-9bef-fb9e9778457f
Segment-ID: 2da5dc3d-ee2f-475d-b3a6-1ba559ce0af5
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