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Richtlinie des BMF vom 01.02.2007, BMF-010313/0027-IV/6/2007
gültig von 01.02.2007 bis 10.02.2009
ZK-0917, Arbeitsrichtlinie NCTS
Beachte
-
Diese Richtlinie gilt im Bereich der gemeinschaftlichen und gemeinsamen Versandverfahren gemeinsam mit den Ausführungen der Arbeitsrichtlinie ZK-0910
0. Einführung
NCTS bedeutet "New Computerised Transit System", welches als neues elektronisches Versandverfahren entsprechend den Vorgaben der Europäischen Kommission ab 1. Juli 2003 in Österreich bei allen Zollstellen eingeführt wurde.
Das NCTS ist als Instrument zur Verwaltung und Überwachung der Versandverfahren konzipiert. Durch die elektronische Übermittlung von Daten soll es eine modernere und effizientere Abwicklung gewährleisten als das papiergestützte System.
Die Hauptziele des NCTS sind
- Steigerung der Leistungsfähigkeit und Effizienz der Versandverfahren
- wirksamere Betrugsverhütung und Betrugsaufdeckung
- Beschleunigung und bessere Absicherung der im Rahmen eines Versandverfahrens abgewickelten Vorgänge