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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0026-IV/8/2007 gültig von 01.03.2007 bis 19.06.2008

VB-0280, Arbeitsrichtlinie Gentechnik

  • 0. Einführung

0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr

Das durch die Verordnung BGBl. II Nr. 45/1997 geregelte Einfuhrverbot gilt auch für das Verbringen von gentechnisch verändertem Mais und Waren daraus nach oder durch Österreich und bezieht sich nicht nur auf die Ein- oder Durchfuhr dieser Waren in das oder durch das Zollgebiet der Gemeinschaft.