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Richtlinie des BMF vom 17.07.2006, BMF-010313/0044-IV/6/2007
gültig ab 17.07.2006
ZK-0612, Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung im Informatikverfahren"
- Titel IV - Bemerkungen zu den Angaben in der Zollanmeldung
- Abschnitt I - Ausfuhr/Versendung
Datengruppe Ausgangszollstelle (ExitCO, 1x, A)
Beschreibung: |
Diese Datengruppe ist nicht zu verwenden bei der Überführung von Waren mit Vorfinanzierung in ein Zolllager im Hinblick auf ihre Ausfuhr. |
Datenfeld |
Nachricht-Feld |
Format |
Codeliste |
SAD-Feld |
Art |
|
Zollstellennummer |
Ref |
an8 |
EC_10000 |
29 |
P |
|
Beschreibung: |
Anzugeben ist der Code der Zollstelle, über die die Waren das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen sollen. Bei Beförderung von Waren in festinstallierten Transporteinrichtungen ist der Code der der Grenzübertrittsstelle nächstgelegenen Zollstelle anzugeben. |
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Beispiel: |
AT210000 - Zollamt Flughafen Wien |