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Richtlinie des BMF vom 11.03.2007, BMF-010311/0048-IV/8/2007
gültig von 11.03.2007 bis 31.01.2013
VB-0720, Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit
- 1. Gegenstand
- 1.2. Begriffsbestimmungen
1.2.3. Kennzeichnung
Als Kennzeichnung wird jede Kennzeichnung oder Etikettierung angesehen, die auf einem Erzeugnis gemäß den geltenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts oder des nationalen Rechts angebracht werden muss und die Übereinstimmung dieses Erzeugnisses mit den genannten Rechtsvorschriften bescheinigt (Art. 1 Verordnung (EWG) Nr. 339/93).