Richtlinie des BMF vom 27.04.2020, 2020-0.262.695 gültig ab 27.04.2020

UP-6100, Arbeitsrichtlinie Chile

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-6100 (Arbeitsrichtlinie Chile) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014