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Fassung vom 01.01.2012
Fassung 04.12.2020
Fassung 03.08.2018
Fassung 01.05.2016
Fassung 10.02.2012
Fassung 01.01.2012
Fassung 09.01.2010
Fassung 30.12.2008
Fassung 29.06.2007
Fassung 01.03.2007
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Richtlinie des BMF vom 01.01.2012, BMF-010311/0142-IV/8/2011
gültig von 01.01.2012 bis 03.12.2020
VB-0301, Arbeitsrichtlinie Saatgut
2. Einfuhr aus Drittstaaten
2.5
2.6
. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.