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Richtlinie des BMF vom 17.07.2006, BMF-010313/0044-IV/6/2007
gültig ab 17.07.2006
ZK-0612, Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung im Informatikverfahren"
- Titel IV - Bemerkungen zu den Angaben in der Zollanmeldung
- Abschnitt III - Einfuhr
Datengruppe Eingangszollstelle (EntryCO, 1x, A)
Datenfeld |
Nachricht-Feld |
Format |
Codeliste |
SAD-Feld |
Art |
|
Zollstellennummer |
Ref |
an8 |
EC_10000 |
29 |
P |
|
Beschreibung: |
Anzugeben ist die Kennnummer der Zollstelle, bei der die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden. Bei Beförderung von Waren in festinstallierten Transporteinrichtungen ist der Code der der Grenzübertrittsstelle nächstgelegenen Zollstelle anzugeben. |
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Beispiel: |
AT210000 - Zollamt Flughafen Wien |