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Richtlinie des BMF vom 18.08.2010, BMF-010307/0049-IV/7/2010
gültig von 18.08.2010 bis 31.12.2016
MO-8300, Arbeitsrichtlinie "Gemeinsame Agrarpolitik" (MO-8300)
Beachte
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Die Novellierung beinhaltet vor Allem die Bezeichnung der vorzulegenden Dokumente mit den betreffenden Dokumentenartencodes sowie die Einfuhr von bestimmtem Getreide und Rotem Thun
- 7. Besondere Bestimmungen Einfuhr
- 7.5. MO05 Wein und Alkohol
7.5.2. VO 2336/2003 - Lizenzregelung Alkohol
Verordnung (EG) Nr. 2336/2003 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 670/2003 des Rates mit besonderen Maßnahmen für den Markt für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs.
Für die Einfuhr von Erzeugnissen dieser Handelsregelung ist eine Einfuhrlizenz (Dokumentenartencode L001) erforderlich. Die Mitgliedstaaten können beschließen, dass in Feld 20 der Einfuhrlizenz der cif-Einfuhrpreis einzutragen ist. Der Eintrag in diesem Feld ist jedoch nicht Pflicht und ist auch mit dem in der Anmeldung angegebenen Zollwert nicht abzugleichen.