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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel
2. Verständigungspflicht
(1) Machen Zollorgane bei der zollamtlichen Abfertigung von Lebensmitteln (Abschnitt 1.1.1.), Wasser für den menschlichen Gebrauch (Abschnitt 1.1.2.), Gebrauchsgegenständen (Abschnitt 1.1.3.) und kosmetischen Mitteln (Abschnitt 1.1.4.) Wahrnehmungen, die Anlass zu Zweifeln geben, ob die Waren den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen, so haben sie die Wahrnehmungen gemäß § 46 Abs. 3 LMSVG unverzüglich dem nach dem Ort der Amtshandlung zuständigen Landeshauptmann (Abteilung für Lebensmittelkontrolle des Amtes der Landesregierung) mitzuteilen. Dabei ist nach der Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit (VB-0720) vorzugehen.
(2) Es sind keine speziellen Untersuchungen auf das Vorhandensein allfälliger, die Genusstauglichkeit der Ware beeinträchtigender, Beschaffenheitsmerkmale vorzunehmen. Für Meldungen anlässlich der zollamtlichen Abfertigung werden in der Regel nur offenkundige ohne weiters erkennbare Mängel der Ware in Betracht kommen, und zwar:
- Schimmelbefall;
- übler Geruch, wie ranzig, gärig, ammoniakähnlich, faulig oder nach Chemikalien riechend;
- auffällige Verunreinigung oder Veränderung;
- Zersetzung;
- Bombierung von Konservendosen.
(3) In der internen Findok werden Informationen über Sendungen, die von Lebensmittelkontrollbehörden Österreichs oder anderer Mitgliedstaaten zurückgewiesen wurden, aufgenommen (Lebensmittel - Warnhinweise). Dadurch soll verhindert werden, dass diese Sendungen über andere Zollstellen neuerlich eingeführt werden. Werden solche Sendungen zur Zollabfertigung gestellt, so ist auf jeden Fall nach Abs. 1 vorzugehen.
(4) Bei den jeweiligen Abteilungen für Lebensmittelkontrolle der Ämter der Landesregierungen stehen folgende Ansprechpersonen (Lebensmittelaufsichtsorgane) zur Verfügung:
Ansprechpersonen bei den Abteilungen für Lebensmittelkontrolle
Bundesland |
Ansprechpersonen (Lebensmittelaufsichtsorgane) |
Wien |
MA 59, Marktamt, Direktion |
Niederösterreich |
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung |
Burgenland |
Amt der Burgenländischen Landesregierung |
Oberösterreich |
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung |
Steiermark |
Amt der Steiermärkischen Landesregierung |
Salzburg |
Amt der Salzburger Landesregierung |
Kärnten |
Amt der Kärntner Landesregierung |
Tirol |
Amt der Tiroler Landesregierung |
Vorarlberg |
Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit |