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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0052-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 05.05.2010
VB-0810, Arbeitsrichtlinie Schutz der Ozonschicht
- 1. Begriffsbestimmungen
1.5. Recycling
Unter Recycling versteht man die Wiederverwendung eines zurückgewonnenen geregelten Stoffes im Anschluss an ein grundlegendes Reinigungsverfahren wie Filtern und Trocknen. Bei Kältemitteln wird das Gerät normalerweise wieder mit dem zurückgewonnenen Stoff beschickt.