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Fassung vom 27.07.2004
Fassung 04.06.2009
Fassung 27.07.2004
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Richtlinie des BMF vom 27.07.2004, BMF-010310/0048-IV/7/2007
gültig von 27.07.2004 bis 30.06.2014
UP-4100, Arbeitsrichtlinie Türkei/Zollunion
10. Verfahren beim Zollamt außerhalb der Abfertigungstätigkeit
10.2.2. Duplikat
Der Vermerk "DUPLIKAT" ist im Feld
8
anzubringen.