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Richtlinie des BMF vom 01.05.2016, BMF-010313/0169-IV/6/2016
gültig ab 01.05.2016
UZK-IA, Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union
- Titel IX Schlussbestimmungen
Artikel 350
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Mai 2016.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 24. November 2015
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude JUNCKER.