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Anlage 11
Ausfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen
Anhang VO 338/97 |
Person mit normalem Aufenthalt in der EU |
Person mit normalem Aufenthalt außerhalb der EU |
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erstmalige Ausfuhr aus der EU (einschließlich Übersiedlung in ein Drittland) |
Wiederausfuhr aus der EU (einschließlich Übersiedlung in ein Drittland) |
reist mit persönlichen Gegenständen oder Haushaltsgegenständen vorübergehend in die EU ein und wieder aus |
erwirbt persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände in der EU und reist mit diesen aus |
A |
Keine Ausnahmeregelung - Original und Kopie der Ausfuhrgenehmigung bzw. Wiederausfuhrbescheinigung erforderlich. |
Keine Ausnahmeregelung für Nashorn-Horn und Elefanten-Elfenbein - Original und Kopie der Ausfuhrgenehmigung bzw. Wiederausfuhrbescheinigung erforderlich. Für andere persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände ist ein Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs erforderlich *) |
Keine Ausnahmeregelung für Nashorn-Horn und Elefanten-Elfenbein - Original und Kopie der Wiederausfuhrbescheinigung erforderlich. Für persönliche und Haushaltsgegenstände, einschließlich Jagdtrophäen, die von einer Person außerhalb des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts erworben wurden und von dieser Person wiederausgeführt werden, muss der Zollstelle eine Wiederausfuhrbescheinigung vorgelegt werden. |
Keine Ausnahmeregelung - Original und Kopie der Ausfuhrgenehmigung bzw. Wiederausfuhrbescheinigung erforderlich. |
B |
Keine Artenschutzdokumente erforderlich für die Ausfuhr von:
Keine Ausnahmeregelung für andere persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände - Original und Kopie der Ausfuhrgenehmigung bzw. Wiederausfuhrbescheinigung erforderlich. |
Keine Ausnahmeregelung für Nashorn-Horn und Elefanten-Elfenbein - Original und Kopie der Ausfuhrgenehmigung bzw. Wiederausfuhrbescheinigung erforderlich. Keine Artenschutzdokumente erforderlich für die Ausfuhr von:
Für andere persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände ist ein Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs erforderlich *). |
Keine Ausnahmeregelung für Nashorn-Horn und Elefanten-Elfenbein - Original und Kopie der Wiederausfuhrbescheinigung erforderlich. Mengenbeschränkungen bestehen für die Ausfuhr von:
Für andere persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände sind keine Artenschutzdokumente erforderlich. |
Keine Ausnahmeregelung für Nashorn-Horn und Elefanten-Elfenbein - Original und Kopie der Ausfuhrgenehmigung bzw. Wiederausfuhrbescheinigung erforderlich. Mengenbeschränkungen bestehen für die Ausfuhr von:
Für andere persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände sind keine Artenschutzdokumente erforderlich. |
C oder D |
Keine Artenschutzdokumente erforderlich. |
Keine Artenschutzdokumente erforderlich. |
Keine Artenschutzdokumente erforderlich. |
Keine Artenschutzdokumente erforderlich. |
*) Beispielsweise durch eine Bescheinigung ausschließlich zur Verwendung in der Europäischen Union, eine Reisebescheinigung für lebende Tiere, eine Rechnung über den Kauf in der EU, Nachweis der rechtmäßigen Einfuhr in die EU oder Nachweis einer bereits erfolgten Erstausfuhr aus der EU.