Richtlinie des BMF vom 28.01.2023, 2023-0.083.685 gültig ab 28.01.2023

VB-0220, Arbeitsrichtlinie Suchtmittel

Die Arbeitsrichtlinie Suchtmittel (VB-0220) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Suchtmittelgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007