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Richtlinie des BMF vom 01.05.2016, BMF-010313/0126-IV/6/2016
gültig ab 01.05.2016
ZK-4200, Arbeitsrichtlinie Steuerbefreiung gemäß Art. 6 Abs. 3 UStG 1994
Beachte
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Die Arbeitsrichtlinien im Bereich Zollkodex der Union wurden zur Gänze überarbeitet und den neuesten Entwicklungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde novelliert und gilt ab 1. Mai 2016.