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Richtlinie des BMF vom 17.09.2010, BMF-010311/0086-IV/8/2010
gültig von 17.09.2010 bis 30.11.2011
VB-0210, Arbeitsrichtlinie Wein
Die Arbeitsrichtlinie Wein (VB-0210) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung 4791234/20082007 und des Weingesetzes 19992009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007