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Richtlinie des BMF vom 18.10.2005, 05 2202/1-IV/5/03
gültig ab 18.10.2005
RAE, Richtlinien für die Abgabeneinhebung
Die RAE stellen einen Auslegungsbehelf zum 6. Abschnitt der BAO dar.24. Hinweise
Die Richtlinien für die Abgabeneinhebung (RAE), AÖF Nr. 213/1995, idF AÖF Nr. 99/2001 werden aufgehoben.
Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesen Richtlinien abgeleitet werden.