Richtlinie des BMF vom 26.08.2010, BMF-010313/0652-IV/6/2010 gültig von 26.08.2010 bis 01.02.2012

ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR

Beachte
  • Änderungen auf Grund des AVOG 2010 - DV. Weiters wurden auch textliche Anpassungen und Korrekturen durchgeführt.
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
  • 1. Allgemeines, Rechtsgrundlagen, Anwendungsmöglichkeiten und Begriffsbestimmungen

1.2. Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen des TIR-Verfahrens sind das Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1978) vom 28. Februar 1978, (BGBl. Nr. 112/1978) in der durch Beschlüsse des Verwaltungsausschusses geänderten Fassung, insbesondere des Beschlusses über neue Carnet-TIR-Hefte (BGBl. Nr. 159/1988), sowie die Bestimmungen des Zollkodex und der Zollkodexdurchführungsverordnung in ihrer aktuellen Fassung