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Richtlinie des BMF vom 19.10.2020, 2020-0.676.583
gültig von 19.10.2020 bis 15.02.2021
UP-4710, Arbeitsrichtlinie Tunesien
Die Arbeitsrichtlinie UP-4710 (Arbeitsrichtlinie Tunesien) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014