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Richtlinie des BMF vom 13.10.2021, 2021-0.713.075
gültig ab 13.10.2021
AH-2072, Arbeitsrichtlinie Ukraine Embargo
Die Arbeitsrichtlinie Ukraine Embargo (AH-2072) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Dienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 7. März 2014