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Richtlinie des BMF vom 01.04.2016, BMF-010310/0075-IV/7/2016 gültig von 01.04.2016 bis 07.05.2020

UP-4000, Arbeitsrichtlinie Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. April 2016