Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .VB-0210, Arbeitsrichtlinie Wein
- 2. Einfuhr aus Drittstaaten
2.8. Zolltarif und Codierungen in e-zoll in der Einfuhr
(1) Die in diesem Abschnitt behandelten Einfuhrbeschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0210: Wein" (VuB-Code "0210") gekennzeichnet.
(2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Informationscodes und Dokumentenartencodes zur Verfügung:
Zusätzliche Information Code
Code |
Text |
Hinweise |
70400 |
Antrag auf Ausstellung eines Teildokuments V I 2 |
siehe Abschnitt 2.5.2. |
Dokumentenarten
Dokumenten-artencode |
Beschreibung |
Hinweise |
C014 |
Dokument V I 1 |
siehe Abschnitt 1.2., Abschnitt 2.2.1, Abschnitt 2.4.5. und Abschnitt 2.5.1. |
C015 |
Teildokument V I 2 |
siehe Abschnitt 1.3., Abschnitt 2.2.1, Abschnitt 2.4.5. und Abschnitt 2.5.1. |
C017 |
Dokument V I 1, mit dem Vermerk gemäß Verordnung (EG) Nr. 555/2008, Artikel 50 Absatz 2, versehen |
siehe Abschnitt 1.2., Abschnitt 2.2.1, Abschnitt 2.4.5. und Abschnitt 2.5.1. |
C018 |
Teildokument V I 2, mit dem Vermerk gemäß Verordnung (EG) Nr. 555/2008, Artikel 50 Absatz 2, versehen |
siehe Abschnitt 1.3., Abschnitt 2.2.1, Abschnitt 2.4.5. und Abschnitt 2.5.1. |
C652 |
Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen |
siehe Abschnitt 2.4.3. und Abschnitt 2.4.4. |
7020 |
Geschäftspapier (Rechnung, Lieferschein, andere kaufmännische Unterlage) |
siehe Abschnitt 2.4.3. |
7039 |
Ausnahme - Ware von VuB 0210 (Wein) nicht erfasst |
Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 2.7. Die Codierung einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) kommt derzeit nicht in Betracht, da jeweils alle der in Abschnitt 1.1. genannten KN-Codes von den Einfuhrbeschränkungen erfasst sind. Dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes C014, C015, C017, C018, C652 oder 7020 verwendet werden. |