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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).- 2. Abfertigung
2.13. Notfallverfahren
Die Bestimmungen für das Notfallverfahren richten sich nach den Ausführungen der ZK-0917 Abschnitt 3. und sind analog für die NCTS-TIR Verfahren anzuwenden.
F |
1 |
3 |
A |
T |
1 |
0 |
A |
T |
A |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
2 |
3 |
1 |
2 |
3 |
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- Pos. 1: F für "Fallback"
- Pos. 2+3: Zehner und Einer Stelle des Jahres (zB '12' für 2013)
- Pos. 4+5: Länderkennzahl (immer 'AT')
- Pos. 6+7: Kürzel für das jeweilige Zollamt (zB '10' für das ZA Wien)
- Pos. 8-10: die jeweilige Teamkennung (zB 'ATA') bzw. bei Amtsplatzabfertigungen ohne Vorliegen einer FRN die Kennung "AMT"
- Pos. 11-18: 8-stellige laufende Nummer je Kundenteam und Jahr mit 100 beginnend
Für die Erfassung von TIR-Notfallverfahren im ZITAT gelten nachfolgende Bestimmungen:
(1) Jede Eröffnung und Beendigung eines Carnet TIR-Versands ist mittels EDV in der Anwendung ZITAT bei den Amtsplätzen sofort zu erfassen.
(2) Bei der Eröffnung und Beendigung von Carnets TIR bei Hausbeschauen hat die Erfassung im ZITAT spätestens am nächstfolgenden Werktag zu erfolgen. Die Erfassung ist durch die Hausbeschaubediensteten vorzunehmen zu veranlassen.
(3) Bei Eingabe einer österreichischen FRN im Eröffnungs- oder Erledigungsteil ist wie folgt vorzugehen:
Erfassung von Eröffnungen Carnet-TIR im ZITAT
Eröffnung in AT
ZITAT/Eingabe/Eröffnung
zB F13AT10ATA00001234 |
|
Zollamtsnummer |
6-stellig, (100000, 100200, 900000) |
Kennnummer |
Teamkennung (ATA, ATB...) |
Zollverfahren |
leer |
Nummer |
6-stellig, die letzten 6 Stellen (000123) |
Subzahl |
immer 01 |
Indikation |
leer |
Jahr |
4-stellig |
Lager |
leer |
Eröffnungsdatum |
Datum der Eröffnung |
Erfassen (F8)
Colli1 |
Anzahl der Colli |
Gesamtmasse1 |
leer |
TIR-Nummer |
AB12345678 |
TC 20 |
leer |
Erfassen (F8)
Erfassung von Beendigungen Carnet-TIR im ZITAT
Die in AT eröffnet worden sind
ZITAT/Eingabe/Erledigung
Folgende Daten sind FRN-Daten von der Abgangsstelle AT:
Zollamtsnummer |
6-stellig, (100000, 100200, 900000) |
Kennnummer |
Teamkennung (ATA, ATB...) |
Zollverfahren |
leer |
Nummer |
6-stellig, die letzten 6 Stellen d. lfd. Fallbacknummer (001234) |
Subzahl |
01 |
Indikation |
leer |
Jahr |
4-stellig |
Lager |
leer |
Eröffnungsdatum |
TT.MM.JJJJ (Eröffnung) |
Erfassen (F8)
Folgende Daten sind FRN-Daten von der Bestimmungsstelle AT:
Colli2 |
Anzahl der Colli |
Gesamtmasse2 |
leer |
TIR-Nummer2 |
AB12345678 |
Land |
leer |
Zollamtsnr. 2 |
6-stellig, (100000, 100200, 900000) |
Kennnummer2 |
Teamkennung (ATA, ATB...) |
Zollverfahren2 |
leer |
Nummer2 |
die letzten 3 Stellen der lfd. Fallbacknummer (102) |
Subzahl2 |
leer |
Jahr 2 |
4-stellig (Ausstellungsjahr) |
Erledigungsdatum |
TT.MM.JJJJ (Beendigung) |
Teilentladung |
leer |
Vorbehalt |
leer |
TIR-Seite |
Nummer der TIR-Seite (zB 2, 4, 6, ) |
Beendigung |
N |
Speichern (F8)
In allen Fällen ist am Eingabebeleg die DEG, TBZ, das Datum der Erfassung, sowie das Namenszeichen der Eingabeperson anzuführen. Der Ausdruck und eine Überprüfung des Eingabeprotokolls können unterbleiben.
Erfassung von Beendigungen Carnet-TIR
Die nicht in AT eröffnet worden sind
Die Eingabe hat in e-Zoll für Beendigungen am Amtsplatz oder im Wege der Hausbeschau wie folgt zu erfolgen. Eine Dateneingabe in ZITAT hat nicht zu erfolgen.
FRN/MRN |
Das System nimmt nur eine CRN oder MRN an. Somit ist eine von System vergebene Zahl einzugeben (nachfolgendes Verfahren) |
Carnet-TIR Nummer |
AB12345678 |
Datum |
Gestellungsdatum |
Packstücke |
Anzahl der Packstücke |
Teilentladung/Erledigung mit Vorbehalt |
|
Blattnummer des Trennabschnittes |
zB 2, 4, 6, |
SENDEN
Die Ablage des Trennabschnittes hat chronologisch zu erfolgen um bei einer etwaigen Anfrage, Auskunft erteilen zu können.
2.13.1. Abgang im Notfallverfahren
Der rote Sonderstempelabdruck ist im Feld "amtliche Vermerke" auf den Volet 1- und Volet 2-Blättern anzubringen (Transport in der EU); die FRN in den vorgesehenen Feldern.
2.13.2. Bestimmung im Notfallverfahren
Die FRN ist in den vorgesehenen Feldern einzutragen; bei Abgang im NCTS ist eine nachträgliche Eingabe gemäß ZK-0917 Abschnitt 3.6. "Zollstelle Beendigung" bzw. ZK-0917 Abschnitt 3.8.3. beim "Zugelassenen Empfänger" durchzuführen.
2.13.3. Evidenz und Versand der Trennabschnitte
Die beim Zollamt verbleibenden Stammabschnitte der Carnets TIR sind beim jeweiligen nachfolgenden Zollverfahren abzulegen.
Die Rücksendung der Trennabschnitte an ausländische Abgangszollstellen hat in jedem Fall innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen (siehe auch Abschnitt 6.0.).