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Richtlinie des BMF vom 01.07.2014, BMF-010310/0084-IV/7/2014
gültig ab 01.07.2014
UP-4800, Arbeitsrichtlinie Andorra Zollunion
Beachte
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Die Arbeitsrichtlinien im Bereich Ursprung und Präferenzen wurden überarbeitet und den neuesten Entwicklungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde in ihrer Gesamtheit neu gefasst und ersetzt die bisherige Arbeitsrichtlinie UP-4200.
8. Rechtsgrundlagen
8.1. Abkommen
Beschluss 90/680/EWG, Beschluss des Rates vom 26. November 1990 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra, ABl. Nr. L 374 vom 31.12.1990 S. 13
- Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra, ABl. Nr. L 374 vom 31.12.1990 S. 14 (siehe Anhang 1)
- Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra, ABl. Nr. L 374 vom 31.12.1990 S. 16 (siehe Anhang 2)
- Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des am 28. Juni 1990 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra, ABl. Nr. L 374 vom 31.12.1990 S. 33 (siehe Anhang 3)
8.2. Beschlüsse
Beschluss 2003/692/EG, Beschluss Nr. 1/2003 des Gemischten Ausschusses EG-Andorra vom 3. September 2003 über die für das einwandfreie Funktionieren der Zollunion erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, ABl. Nr. L 253 vom 07.10.2003 S. 3 (siehe Anhang 4)