Warnung

Samstag 19. sowie Sonntag 20. Juli 2025 kann es aufgrund von Wartungsarbeiten zu Ausfällen der Findok kommen!
Wir ersuchen um Ihr Verständnis – Ihr Findok-Team!

Richtlinie des BMF vom 30.03.2022, 2022-0.236.972
gültig ab 30.03.2022
UP-5500, Arbeitsrichtlinie SADC

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-5500 stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 7. November 2016

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:30.03.2022
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:SADC
Stammfassung:BMF-010310/0285-IV/7/2016
Systemdaten: Findok-Nr: 72461.8
aufgenommen am: 30.03.2022 10:34:10
Dokument-ID: ecf9e43f-c1c1-48c9-8007-34b27967fc08
Segment-ID: 606a1cba-d3eb-46e3-823e-b8486737a38f
nach oben