
UP-5500, Arbeitsrichtlinie SADC
Zusatzinformationen

Die Arbeitsrichtlinie UP-5500 stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 7. November 2016
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 30.03.2022 |
Materie: |
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betroffene Normen: | |
Schlagworte: | SADC |
Stammfassung: | BMF-010310/0285-IV/7/2016 |
Systemdaten: | Findok-Nr: 72461.8 aufgenommen am: 30.03.2022 10:34:10 Dokument-ID: ecf9e43f-c1c1-48c9-8007-34b27967fc08 Segment-ID: 606a1cba-d3eb-46e3-823e-b8486737a38f |
