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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0028-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 03.12.2020
VB-0301, Arbeitsrichtlinie Saatgut
Die Arbeitsrichtlinie Saatgut (VB-0301) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Saatgutgesetzes 1997 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007