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Richtlinie des BMF vom 26.08.2010, BMF-010313/0652-IV/6/2010
gültig von 26.08.2010 bis 01.02.2012
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Beachte
-
Änderungen auf Grund des AVOG 2010 - DV. Weiters wurden auch textliche Anpassungen und Korrekturen durchgeführt.
- 5. Verschlussanerkenntnis
5.2. Zuständigkeit
Für die Ausstellung des Verschlussanerkenntnisses sind zuständig:
1) bei Straßenfahrzeugen die nach dem Konstruktionstyp und Behältern, die auf der Herstellungsstufe zugelassen werden, von dem Zollamt, in dessen Wirtschaftsraum der Herstellungsbetrieb liegt.
2) bei Straßenfahrzeugen, die einzeln zugelassen werden, von dem Zollamt in dessen Wirtschaftsraum das Fahrzeug seinen Standort hat
3) bei Behältern die nach ihrer Herstellung zugelassen werden, von dem Zollamt in dessen Wirtschaftsraum der Besitzer des Behälters seinen Geschäftssitz/Wohnsitz hat.