Richtlinie des BMF vom 10.07.2009, BMF-010313/0515-IV/6/2009 gültig von 10.07.2009 bis 23.02.2010

ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

Beachte
  • Anhang 8 AF "Kennzahl der Bahnen"

8. Anhänge

Von einer Aufnahme der im Text dieser Arbeitsrichtlinie angeführten Anhänge zur ZK-DVO und der im Standardset zur Verfügung stehenden Muster wurde Abstand genommen, da diese in den jeweiligen Anwendungen zur Verfügung stehen.

Die Inhalte der Anlagen sind aufgrund fehlender Informationen der Mitgliedstaaten teilweise unvollständig, nach Einlangen der entsprechenden Daten werden die Anlagen ergänzt.

Anhänge

8.

Anhänge:

8A

Zusammenstellung der deutschen Bedeutung fremdsprachiger Vermerke auf Versandscheinen/Versandpapieren

8B

Verzeichnis der Bürgen im System der Einzelbürgschaft mit Einzelsicherheitstitel zugelassenen und daher zur Ausstellung von Sicherheitstiteln berechtigten Personen

8C

Liste der Zentralstellen

8D

Kennzahlen der Bahnen

8AG

Anschriften der im Abschnitt 3.3.2. Z (26) genannten für die Abgabenerhebung zuständigen Behörden (TC 24)

8AH

Arbeitshilfe betreffend sensible Waren