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- 3. Einfuhr aus Drittländern
3.4. Zolltarif und Codierungen in e-zoll in der Einfuhr
(1) Die in diesem Abschnitt behandelten Einfuhrbeschränkungen sind derzeit im Zolltarif nicht enthalten, weil alsmit der Maßnahme "VB-0800: Abfälle" (sieheVuB-Code Abschnitt 1.1. bis "0800"1.3.) viele und nicht lückenlos aufzählbarer Tarifstellen in Frage kommengekennzeichnet.
(2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung:
Dokumentenarten
Dokumenten-artencode |
Beschreibung |
Hinweise |
C669 |
Notifizierungsformular gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (ABl. L 190) |
siehe Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.3.2.; dieser Code ist nur in Verbindung mit den Codes C670 und 7620 zulässig |
C670 |
Begleitformular gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (ABl. L 190) |
siehe Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.3.2.; dieser Code ist nur in Verbindung mit den Codes C669 und 7620 zulässig |
7620 |
Bewilligung des BM für Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt u. Wasserwirtschaft - Abfälle |
siehe Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.3.1.; dieser Code ist nur in Verbindung mit den Codes C669 und C670 zulässig |
7622 |
Nachweis für den Transport von Grüne-Liste-Abfällen zur Verwertung |
siehe Abschnitt 8.2.28.2.1. |
7624 |
Feststellungsbescheid der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde - Abfälle |
siehe Abschnitt 8.1. und Abschnitt 9.1. |
7639 |
Ausnahme - Ware von VuB 0800 (Abfälle) nicht erfasst |
Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 8.1. und Abschnitt 8.4.oder einer Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Positionen) siehe Abschnitt 1.3. Abs. 3 und Anlage 5 Die Codierung einer Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Positionen) kommt derzeit nicht in Betracht, weil die Beschränkungen noch nicht im Zolltarif enthalten sind. |