

0. Einführung
0.1. Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die nachstehend behandelten Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrbeschränkungen sind:
1.das Bundesgesetzdie Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 die Verbringung von Abfällen (EG- AWG 2002VerbringungsV), BGBl. I Nr. 102/2002;
2.die Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft (EG-VerbringungsV);
32.die Verordnung (EG) Nr. 15471418/19992007 über die Ausfuhr von zur Verwertung bestimmten und in Anhang III oder IIIA der Kommission vom 12Verordnung (EG) Nr. Juli 1999 zur Festlegung der bei der Verbringung bestimmter Arten von1013/2006 aufgeführten Abfällen in bestimmte Länder, für die der OECD-Beschluss C(92)39 endg. nicht gilt, anzuwendenden Kontrollverfahren gemäß der Verordnung (EWG) Nrüber die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nicht gilt. 259/93 des Rates;
3.das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 -AWG 2002), BGBl. I Nr. 102/2002;
4.die Verordnung über ein Abfallverzeichnis - Abfallverzeichnisverordnung, BGBl. II Nr. 570/2003;
5.die Verordnung über die Nachweispflicht für Abfälle - Abfallnachweisverordnung 2003, BGBl. II Nr. 618/2003;
6.die (durch die Abfallverzeichnisverordnung teilweise materiell derogierte) Verordnung über die Festsetzung von gefährlichen Abfällen und Problemstoffen - Festsetzungsverordnung gefährliche Abfälle, BGBl. II Nr. 227/1997.
0.2. Grundsätzliches
In dieser Arbeitsrichtlinie werden vor allem jene Bestimmungen der AWG 2002 behandelt, an deren Vollziehung die Zollämter im Rahmen der Durchführung des Zollverfahrens oder der Kontrolle des Warenverkehrs im innergemeinschaftlichen oder im innerösterreichischen Verkehr mitzuwirken haben. Allfällige Verpflichtungen der Zollämter, die sich durch den Anfall von Abfällen nach dem AWG 2002 ergeben, sind in dieser Arbeitsrichtlinie nicht enthalten.
0.3. Informationen im Internet
Im Internet sind unter den nachstehend angeführten Adressen Informationen enthalten, die bei der Vollziehung der Verbote und Beschränkungen der Verbringung von Abfällen herangezogen werden können:
- www.edm.gv.at => Downloads => Verbringung
- www.umweltnet.at => Abfall => Abfallverbringung
- www.bundesabfallwirtschaftsplan.at => Neufassung des Kapitels 5.3 des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2006 (enthält Anwendungshinweise und Erläuterungen zu allen Einträgen der neuen Grünen Liste)
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 28.08.2008 |
Materie: |
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betroffene Normen: |
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Schlagworte: | Abfälle, Abfallverbringung, Notifizierung |
Stammfassung: | BMF-010311/0051-IV/8/2007 |
Systemdaten: | Findok-Nr: 27189.2 aufgenommen am: 28.08.2008 09:08:59 zuletzt geändert am: 12.10.2010 Dokument-ID: 4997303c-9f7d-41a3-93b3-5a10a3332c6a Segment-ID: 6aed6778-d964-4c02-ae85-a16fa7775f7c |
