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Richtlinie des BMF vom 01.05.2016, BMF-010313/0126-IV/6/2016
gültig ab 01.05.2016
ZK-4200, Arbeitsrichtlinie Steuerbefreiung gemäß Art. 6 Abs. 3 UStG 1994
Beachte
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Die Arbeitsrichtlinien im Bereich Zollkodex der Union wurden zur Gänze überarbeitet und den neuesten Entwicklungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde novelliert und gilt ab 1. Mai 2016.
7. Richtlinie des BMF ZK-0770, "Arbeitsrichtlinie Zollschuldrecht"
Siehe ZK-0770 Abschnitt 4.