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Richtlinie des BMF vom 15.06.2009, BMF-010311/0046-IV/8/2009 gültig von 15.06.2009 bis 16.03.2010

VB-0330, Arbeitsrichtlinie Artenschutz

  • 0. Einführung

0.5. Informationen im Internet

Im Internet sind unter den nachstehend angeführten Adressen Erkennungshilfen (zum Teil mit Bildern) enthalten, die für das Auffinden und die Einreihung artengeschützter Exemplare in die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 338/97 herangezogen werden können.