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Richtlinie des BMF vom 01.05.2008, BMF-010311/0048-IV/8/2008
gültig von 01.05.2008 bis 14.06.2009
VB-0330, Arbeitsrichtlinie Artenschutz
- 0. Einführung
0.5. Informationen im Internet
Im Internet sind unter den nachstehend angeführten Adressen Erkennungshilfen (zum Teil mit Bildern) enthalten, die für das Auffinden und die Einreihung artengeschützter Exemplare in die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 338/97 herangezogen werden können.
- http://www.bvet.admin.ch/0_navigation-d/0_index-intern.html (weiter unter "Artenschutz")
- http://www.wisia.de/
- http://ec.europa.eu/environment/cites/home_en.htm
- http://www.eu-wildlifetrade.org/index.htm
- http://www.arkive.org/coral/Coral/coral.html
- http://www.artenschutz-online.de/artenschutz_im_urlaub/laenderauswahl.php und
- http://www.cites.at/article/archive/7261