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Richtlinie des BMF vom 14.01.2021, 2021-0.028.294 gültig ab 14.01.2021

UP-6000, Arbeitsrichtlinie Mexiko

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-6100 (Arbeitsrichtlinie Mexiko) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014