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Richtlinie des BMF vom 04.04.2008, BMF-010310/0102-IV/7/2007
gültig von 04.04.2008 bis 30.06.2014
UP-3600, Arbeitsrichtlinie Marktzugangsregelung (MAR)
Die Arbeitsrichtlinie Marktzugangsregelung (MAR) gilt ab 1. Jänner 2008.Die diesbezügliche Findok-Info vom 15. Jänner 2008, GZ. BMF-010310/0011-IV/7/2008 gilt weiterhin.
Einleitung
Die Arbeitsrichtlinie UP-3600 (Arbeitsrichtlinie Marktzugangsregelung MAR) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 4. April 2008