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Richtlinie des BMF vom 09.11.2010, BMF-010313/0516-IV/6/2010
gültig von 09.11.2010 bis 22.02.2011
ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren
- 6. Vorschriften über die Papiere zur Überwachung der Verwendung/Bestimmung von Waren aufgrund von Gemeinschaftsmaßnahmen - Kontrollexemplar T5
6.2. Anwendungsfälle
ZK und ZK-DVO enthalten zB folgende Anwendungsfälle:
- Waren, die gemäß Art. 82 Abs. 1 ZK in den freien Verkehr unter Zweckbindung übergeführt worden sind (zB die einjährige Verwendungsfrist für Übersiedlungsgut oder Heiratsgut ua.)
- Bei Wiederausfuhr von Waren im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren für die Erstattung/Erlass der Einfuhrabgaben
- Beförderung von Waren, die bei der Ausfuhr einer Abgabenerhebung unterliegen
- Ausfuhrerstattungen aus dem Marktordnungsrecht