Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0051-IV/8/2007 gültig von 01.03.2007 bis 31.08.2008

VB-0800, Arbeitsrichtlinie Abfälle

  • 8. Ausnahmen

8.4. Abfälle zur Untersuchung in Laboratorien

(1) Abfälle, die zur Untersuchung in Laboratorien bestimmt sind, sind von der

  • Bewilligungspflicht gemäß § 69 AWG 2002 sowie
  • von der Verpflichtung, dafür einen Notifikationsbegleitschein mitzuführen,

ausgenommen.

(2) Sofern eine Ausnahmeregelung gemäß Abschnitt 8.4. Anwendung findet, ist bei e-zoll im Feld 44 der Zollanmeldung der Dokumentenartcode "7639" anzugeben.