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Richtlinie des BMF vom 01.02.2007, BMF-010313/0028-IV/6/2007
gültig von 01.02.2007 bis 31.12.2008
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Beachte
-
Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
- 2. Abfertigung
2.3. Ausfüllen des Carnet TIR
Der Carnetinhaber hat
- die Nrn. 6 bis 12 auf der ersten Umschlagseite des Carnet TIR und
- die Felder 2 bis 15 der für den Transport erforderlichen Trennabschnitte auszufüllen.
Er hat dabei die Anleitung für die Verwendung des Carnet TIR auf dem inneren Umschlagblatt zu beachten.
2.4. Abgangszollstelle
Das ist die Zollstelle einer Vertragspartei, bei der der internationale Transport im TIR-Versand für die Gesamtladung oder eine Teilladung beginnt,