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Richtlinie des BMF vom 01.10.2010, BMF-010307/0130-IV/7/2010
gültig von 01.10.2010 bis 15.10.2017
MO-8400, Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung"
Beachte
-
Die Novellierung erfolgte aufgrund der Aufhebung der VO 1043/2005 durch die VO 578/2010. Inhaltliche Änderungen ergeben sich dadurch nicht.
- 5. Nicht Anhang I-Waren
5.5. Differenzierte Ausfuhrerstattung
Die Bestimmungen der differenzierten Ausfuhrerstattung (siehe auch Abschnitt 3.) gelten grundsätzlich auch für Nicht Anhang I-Waren. Nach der VO (EU) Nr. 578/2010 ist jedoch unter bestimmter Voraussetzung eine Abweichung von Artikel 24 der VO (EG) Nr. 612/2009 möglich.