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Richtlinie des BMF vom 01.02.2007, BMF-010220/0024-IV/8/2007
gültig von 01.02.2007 bis 31.03.2008
AL-1000, Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag
1. Allgemeine Weisungen
1.1. Vordrucke
(1) Die Beitragsanmeldungen sind auf dem amtlich aufgelegten Vordruck
Za 86 Altlastenbeitragsanmeldung
abzugeben. Dieser Vordruck steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter der Adresse
in der Rubrik "Formulare" unter "Formulare - Zoll" zum Herunterladen zur Verfügung. Die erforderlichen Vordrucke können durch die Beitragspflichtigen auch durch Kopieren selbst hergestellt werden. Der Vordruck hat bei den Zollstellen zur (kostenlosen) Abgabe aufzuliegen.
(2) Für die Erteilung des Auftrags zur buchmäßigen Erfassung der Altlastenbeiträge steht im Zoll Standardset der Vordruck
Altlastenbeitrag - Auftrag zur buchmäßigen Erfassung [VBS048]
zur Verfügung.