Richtlinie des BMF vom 03.03.2021, 2021-0.160.856 gültig ab 03.03.2021

ZK-2030, Arbeitsrichtlinie Außertarifliche Befreiungen

  • Anhang 9: Vordrucke

Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2

ZBefr 2 - Seite 1: Gewöhnlicher Wohnsitz

Formular: Erklärung betreffend Zollbefreiungen für Übersiedlungsgut 

Hinweise zum ZBefr 2:

Dieser Vordruck erfüllt den Zweck der Feststellung, ob der Antragsteller mehrere Wohnsitze hat, sodass eine behördliche Ermittlung des gewöhnlichen Wohnsitzes (von mehreren Wohnsitzen) geboten erscheint. Wird der Vordruck daher verwendet bzw. dessen Vorhandensein vom Anmelder/Dateneingeber bei zulässiger mündlicher Zollanmeldung codiert, dann ist eine gesonderte Feststellung mittels Grundlagenbescheids entbehrlich.

ZBefr 2 - Seite 2: Übersiedlungsgut

Formular: Erklärung betreffend Zollbefreiungen für Übersiedlungsgut, Seite 2 Angaben zum Übersiedlungsgut 

Hinweise zum ZBefr 2:

Hat der Antragsteller ein Beförderungsmittel angekreuzt, dann ist im Grundlagenbescheid auch über das sonstige Übersiedlungsgut abzusprechen.

Diese Erklärung ist nicht erforderlich für Übersiedlungen nach einer anderen Rechtsgrundlage als der ZBefrVO, dh. für andere Verfahrenszusatzcodes als C01.

Ist der Vordruck nicht vom Antragsteller unterschrieben, hat er keinerlei Funktion.