Richtlinie des BMF vom 09.09.2014, BMF-010310/0199-IV/7/2014 gültig von 09.09.2014 bis 13.05.2020

UP-4402, Arbeitsrichtlinie Moldau

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-4402 (Arbeitsrichtlinie Moldau) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 4. September 2014