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Richtlinie des BMF vom 04.12.2008, BMF-010220/0304-IV/9/2008
gültig von 01.07.2008 bis 30.06.2021
NoVAR, NoVA-Richtlinien 2008
Beachte
-
Die NoVA-Richtlinien 2008 sind auf Sachverhalte ab 1. Juli 2008 anzuwenden.
16. Vollziehung
1071
Mit der Vollziehung des NoVAG 1991 ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Hinsichtlich der Feststellung und Mitteilung des MVEG-Zyklus ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betraut, hinsichtlich des § 13 NoVAG 1991 (Mitwirkung anderer Behörden) der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, und hinsichtlich des § 3 Z 4 lit. c NoVAG 1991 (Lieferungen an begünstigte Empfänger) der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.