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Richtlinie des BMF vom 10.08.2015, BMF-010313/0586-IV/7/2015
gültig von 10.08.2015 bis 30.04.2016
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).Dieses Dokument liegt nur im PDF-Format vor. Bitte klicken Sie hier.